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   OLG Hamm, 29.12.2020 - I-7 U 90/20   

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OLG Hamm, 29.12.2020 - I-7 U 90/20 (https://dejure.org/2020,48316)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.12.2020 - I-7 U 90/20 (https://dejure.org/2020,48316)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. Dezember 2020 - I-7 U 90/20 (https://dejure.org/2020,48316)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Verletzung beim Tanzen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Beim Tanzen gestürzt - Tanzpartner haften nicht für Unfälle, außer es bringt einer den anderen fahrlässig zu Fall

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Sorgfaltspflichten beim Paartanz

Verfahrensgang

  • LG Münster - 14 O 73/20
  • OLG Hamm, 29.12.2020 - I-7 U 90/20

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2021, 415
  • MDR 2021, 563
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus OLG Hamm, 29.12.2020 - 7 U 90/20
    § 286 ZPO verlangt zwar keine absolute, über jeden denkbaren Zweifel erhabene Gewissheit, erforderlich ist aber die persönliche Gewissheit der Richter, die den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (st. Rspr., BGHZ 53, 245).
  • BGH, 24.03.1976 - IV ZR 222/74

    Inhalt und Tragweite eines "Anerkenntnisses"

    Auszug aus OLG Hamm, 29.12.2020 - 7 U 90/20
    Es soll ein Schuldverhältnis insgesamt oder in einzelnen Bestimmungen dem Streit oder der Ungewissheit entziehen (so BGHZ 66, 250, 253f; BGH NJW 1995, 960; NJW-RR 2005, 246, 247), indem es die Berufung auf das Fehlen anspruchsbegründender Tatsachen und das Bestehen rechtshindernder wie -vernichtender Einwendungen und Einreden ausschließt (BGHZ 66, 250, 254 f.; BGH WM 2016, 819 Rn 13), soweit sie bei Abgabe des Anerkenntnisses bestanden und dem Anerkennenden bekannt waren oder er mit ihnen rechnete (BGH NJW 1995, 960, 961; 2000, 2501, 2502).
  • BGH, 18.05.2000 - IX ZR 43/99

    Rückforderung eines abstrakten Schuldanerkenntnisses

    Auszug aus OLG Hamm, 29.12.2020 - 7 U 90/20
    Es soll ein Schuldverhältnis insgesamt oder in einzelnen Bestimmungen dem Streit oder der Ungewissheit entziehen (so BGHZ 66, 250, 253f; BGH NJW 1995, 960; NJW-RR 2005, 246, 247), indem es die Berufung auf das Fehlen anspruchsbegründender Tatsachen und das Bestehen rechtshindernder wie -vernichtender Einwendungen und Einreden ausschließt (BGHZ 66, 250, 254 f.; BGH WM 2016, 819 Rn 13), soweit sie bei Abgabe des Anerkenntnisses bestanden und dem Anerkennenden bekannt waren oder er mit ihnen rechnete (BGH NJW 1995, 960, 961; 2000, 2501, 2502).
  • BGH, 08.01.1991 - VI ZR 102/90

    Haftung des Krankenhausträgers bei Krankenhausinfektion

    Auszug aus OLG Hamm, 29.12.2020 - 7 U 90/20
    Es ist auch ohnehin davon auszugehen, dass sich eine Partei die bei einer Beweisaufnahme zutage tretenden ihr günstigen Umstände regelmäßig zumindest hilfsweise zu eigen macht (BGH, Urt. v. 08.01.1991 - VI ZR 102/90).
  • BGH, 10.01.1984 - VI ZR 64/82

    Rechtsfolgen eines Schuldbekenntnisses nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus OLG Hamm, 29.12.2020 - 7 U 90/20
    Regelmäßig sind Äußerungen zur Verursachung oder zum Verschulden des Verkehrsunfalls durch die Aufregung nach dem Unfall veranlasst und nicht Ausdruck des Willens, eine - versicherungsvertragrechtliche bedenkliche - rechtsverbindliche Erklärung abzugeben (Walter in: Gsell/Krüger/Lorenz/Reymann, beck-online.GROSSKOMMENTAR, Stand 01.09.2019, § 16 StVG Rn. 16; BGH NJW 1984, 799).
  • BGH, 07.02.2006 - VI ZR 20/05

    Haftung der Beteiligten an einem "Rempeltanz"

    Auszug aus OLG Hamm, 29.12.2020 - 7 U 90/20
    In dem einverständlichen Paartanz auf einer Tanzfläche mit mehreren Tanzpaaren liegt eine bewusste Risikoübernahme, ein Handeln der Klägerin auf eigene Gefahr (anders bei sog. "Rempeltanz", vgl. BGH MDR 2006, 990).
  • BGH, 14.10.2004 - VII ZR 190/03

    Formularmäßige Vereinbarung einer Limitierung der Auftragssumme beim

    Auszug aus OLG Hamm, 29.12.2020 - 7 U 90/20
    Es soll ein Schuldverhältnis insgesamt oder in einzelnen Bestimmungen dem Streit oder der Ungewissheit entziehen (so BGHZ 66, 250, 253f; BGH NJW 1995, 960; NJW-RR 2005, 246, 247), indem es die Berufung auf das Fehlen anspruchsbegründender Tatsachen und das Bestehen rechtshindernder wie -vernichtender Einwendungen und Einreden ausschließt (BGHZ 66, 250, 254 f.; BGH WM 2016, 819 Rn 13), soweit sie bei Abgabe des Anerkenntnisses bestanden und dem Anerkennenden bekannt waren oder er mit ihnen rechnete (BGH NJW 1995, 960, 961; 2000, 2501, 2502).
  • BGH, 01.12.1994 - VII ZR 215/93

    Anforderungen an ein Schuldanerkenntnis

    Auszug aus OLG Hamm, 29.12.2020 - 7 U 90/20
    Es soll ein Schuldverhältnis insgesamt oder in einzelnen Bestimmungen dem Streit oder der Ungewissheit entziehen (so BGHZ 66, 250, 253f; BGH NJW 1995, 960; NJW-RR 2005, 246, 247), indem es die Berufung auf das Fehlen anspruchsbegründender Tatsachen und das Bestehen rechtshindernder wie -vernichtender Einwendungen und Einreden ausschließt (BGHZ 66, 250, 254 f.; BGH WM 2016, 819 Rn 13), soweit sie bei Abgabe des Anerkenntnisses bestanden und dem Anerkennenden bekannt waren oder er mit ihnen rechnete (BGH NJW 1995, 960, 961; 2000, 2501, 2502).
  • BGH, 15.03.2016 - XI ZR 336/15

    Inhaberschuldverschreibung: Verjährung von Laufzeitzinsansprüchen einer

    Auszug aus OLG Hamm, 29.12.2020 - 7 U 90/20
    Es soll ein Schuldverhältnis insgesamt oder in einzelnen Bestimmungen dem Streit oder der Ungewissheit entziehen (so BGHZ 66, 250, 253f; BGH NJW 1995, 960; NJW-RR 2005, 246, 247), indem es die Berufung auf das Fehlen anspruchsbegründender Tatsachen und das Bestehen rechtshindernder wie -vernichtender Einwendungen und Einreden ausschließt (BGHZ 66, 250, 254 f.; BGH WM 2016, 819 Rn 13), soweit sie bei Abgabe des Anerkenntnisses bestanden und dem Anerkennenden bekannt waren oder er mit ihnen rechnete (BGH NJW 1995, 960, 961; 2000, 2501, 2502).
  • OLG Düsseldorf, 12.07.1996 - 22 U 192/94

    Schadensersatzpflicht bei Sturz auf einer Treppe; 200 DM Schmerzensgeld für

    Auszug aus OLG Hamm, 29.12.2020 - 7 U 90/20
    Eine Verletzungshandlung i.S.d. § 823 BGB setzt ein der Bewusstseinskontrolle und Willenslenkung unterliegendes beherrschbares Verhalten, das nicht durch physischen Zwang oder durch infolge Fremdeinwirkung ausgelösten unwillkürlichen Reflex veranlasst ist, voraus (BGHZ 29, 103 ff., OLG Köln, NJW-RR 1994, 1052; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1997, 1313).
  • OLG Köln, 27.01.1994 - 1 U 52/93

    Mitreißen einer Person beim Sturz auf einer Treppe - Handlung, Bewußtsein, Wille

  • OLG Hamburg, 05.10.1999 - 6 U 262/98

    Bemessung der Höhe eines Schmerzensgeldes auf Grund eines erzwungenen Tanzes;

  • OLG Celle, 27.03.2002 - 9 U 283/01

    Schadensersatz für Verletzung beim Tanzen

  • OLG Hamm, 26.02.2021 - 7 U 16/20

    Schadensersatz aufgrund eines Verkehrsunfalls; Verkehrswidriger Abbiegevorgang

    Es muss hierbei aber der vertraglich bestätigte Anspruch aus dem zugrundeliegenden Sachverhalt auf irgendeine Weise hergeleitet werden können (Senat, Beschluss vom 29.12.2020 - 7 U 90/20; LG Saarbrücken, Urteil vom 12.10.2012 - 13 S 100/12; BGH, MDR 2008, 985).
  • OLG Celle, 14.04.2021 - 7 U 1955/19

    Rechte des Käufers eines mit einem geregelten Kühlmittelthermostat ausgestatteten

    Deswegen gehe auch das KBA nicht von einer "Prüfstanderkennung" aus, wobei die Beklagte insofern auf eine Auskunft des KBA vom 6. Oktober 2020 gegenüber dem LG Stuttgart (Anlage BB 20) sowie erneut auf die Auskunft in der hiesigen Sache 7 U 90/20 vom 18. Januar 2021 verweist (Anlage BB 11).
  • OLG Hamm, 02.02.2023 - 7 U 121/22

    Haftung der Beteiligten an einem Fahrradunfall; Begriff des deklaratorischen

    Dies setzt allerdings einen entsprechenden Rechtsbindungswillen bei dem Erklärenden voraus (Senat Beschl. v. 29.12.2020 - I-7 U 90/20, juris Rn. 17; Senat Beschl. v. 26.02.2021 - I-7 U 16/20, juris Rn. 15) .

    Vielmehr sind solche Äußerungen zur Verursachung oder zum Verschulden des Verkehrsunfalls regelmäßig durch die Aufregung nach dem Unfall veranlasst und nicht Ausdruck des Willens, eine - zudem versicherungsvertragsrechtlich bedenkliche - rechtsverbindliche Erklärung zum Haftpflichtfall abzugeben (Senat Beschl. v. 29.12.2020 - I-7 U 90/20, juris Rn. 18; Senat Beschl. v. 26.02.2021 - I-7 U 16/20, juris Rn. 16; Walter in: Gsell/Krüger/Lorenz/Reymann, beck-online.GROSSKOMMENTAR, Stand 01.01.2022, § 16 StVG Rn. 16) .

  • OLG Hamm, 09.01.2023 - 7 U 124/22

    Anforderungen an den Nachweis des Eigentums an einem unfallbeschädigten Pkw;

    Aber auch ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis, das ein bestehendes Schuldverhältnis lediglich bestätigte, liegt nicht vor, da durch dieses ein Schuldverhältnis insgesamt oder in einzelnen Bestimmungen dem Streit oder der Ungewissheit entzogen werden soll, indem es die Berufung auf das Fehlen anspruchsbegründender Tatsachen und das Bestehen rechtshindernder wie -vernichtender Einwendungen und Einreden ausschließt (vgl. nur m. w. N. Senat Beschl. v. 29.12.2020 - 7 U 90/20, BeckRS 2020, 42091 = juris Rn. 17) .
  • OLG Nürnberg, 14.06.2021 - 5 U 144/20

    Abgasskandal: Voraussetzungen für die Annahme einer vorsätzlich sittenwidrigen

    Eine derartige Aussage findet sich beispielsweise in einer amtlichen Auskunft des Kraftfahrt-Bundesamtes vom 18.01.2021 gegenüber dem OLG Celle zum dortigen Verfahren 7 U 90/20.
  • OLG Nürnberg, 17.06.2021 - 5 U 2780/19

    Dieselskandal: keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch Mercedes-Motor

    Neben der erwähnten Auskunft des Kraftfahrt-Bundesamtes (vom 20.05.2020), welche im Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg wiedergegeben ist, verweist der Senat insbesondere auf die Auskünfte des Kraftfahrt-Bundesamtes vom 19.04.2021 gegenüber dem Landgericht Koblenz betreffend ein Fahrzeug vom Typ GLA 220 CDI sowie vom 18.01.2021 gegenüber dem Oberlandesgericht Celle zum dortigen Verfahren 7 U 90/20 betreffend ein - dem streitgegenständlichen typ-gleiches - Fahrzeug des Modells GLK 220 CDI.
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